Allgemeine Geschäftsbedingungen
der HAUS-TROCKEN.COM KG und deren Partnerunternehmen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen HAUS-TROCKEN.COM und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber erkennt sie mit Abschluss des Vertrages als für ihn verbindlich an.
Wird dem Auftraggeber durch HAUS-TROCKEN.COM ein Angebot vorgelegt, kommt der Vertrag durch die schriftliche Erklärung der Annahme dieses Angebotes durch den Auftraggeber zustande. Diese Annahme kann auch durch Fax oder Email erfolgen.
2. Barzahlung, Online-Banking, Finanzierung
Ist nichts anderes vereinbart, muss der vereinbarte Werklohn spätestens nach der Installation bar bezahlt werden. Die Serviceingenieure von HAUS-TROCKEN.COM, die die Installationsarbeiten des HAUS-TROCKEN-Impulsgebersystem tatsächlich durchführen, sind inkassoberechtigt, andere Mitarbeiter, insbesondere jene, die das Anbot erstellen, sind nicht inkassoberechtigt.
Wird im Wege des Online-Bankings bezahlt, ist der Überweisungsbeleg dem HAUS-TROCKEN.COM Serviceingenieur zum Zeitpunkt des Beginns der Installation des HAUS-TROCKEN-Impulsgebersystems zu übergeben.
Bei Fremdfinanzierung wird der Beginn der Installation erst nach der Finanzierungszusage des Kreditinstitutes veranlasst. Die Zahlung erfolgt direkt vom Kreditinstitut nach Vorlage der unterschriebenen Warenempfangsbestätigung des Auftraggebers.
3. Installation, Basismessung
Bei höherer Gewalt, Streik, Energiesowie Rohstoffmangel und den damit zusammenhängenden Lieferschwierigkeiten, auch durch Unterlieferanten, ist HAUS-TROCKEN.COM an den vereinbarten Termin zur Installation des Gerätes sowie zur Durchführung der Basismessung nicht gebunden.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Das von HAUS-TROCKEN.COM eingesetzte HAUS-TROCKEN-Impulsgebersystem bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HAUS-TROCKEN.COM (Eigentumsvorbehalt).
4.2 Marken, Pläne, Messblätter, Produktbeschreibungen, Werbematerialien, Feststellungen nach der Begutachtung des Objektes und alle anderen von HAUS-TROCKEN.COM übergebenen bzw. über die Website vom Auftraggeber selbst ausgedruckten
Unterlagen sind geistiges Eigentum von HAUS-TROCKEN.COM und dürfen weder vervielfältigt noch ohne schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.
Die Angebotsinhalte stellen anvertraute Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dar und dürfen nicht an Mitbewerber weitergegeben werden. Bei Verletzung dieser übernommenen Verpflichtung wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe i. H. von EUR 3.000,00 vereinbart.
5. Werbung
Es wird vereinbart, dass Fotos des Objekts des Auftraggebers von HAUS-TROCKEN.COM zu Werbezwecken (Referenzlisten, Prospekte, Presseveröffentlichungen, etc.) verwendet werden dürfen. Der Auftraggeber räumt HAUS-TROCKEN.COM das Recht ein, Fotoaufnahmen vom Objekt herzustellen. Namen und Adressen des Auftraggebers werden nicht veröffentlicht, ausgenommen dies wird schriftlich vereinbart.
6. Annahmeverzug
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von HAUS-TROCKEN.COM vertraglich geschuldete Leistung anzunehmen. Ist ein Termin zur Installation des Gerätes sowie zur Durchführung der Basismessung nicht bereits vereinbart, hat der Auftraggeber mit HAUS-TROCKEN.COM innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung, dass HAUS-TROCKEN.COM mit der Installation des HAUS-TROCKEN-Impulsgebersystem beginnen will, einen Termin hierfür zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung über diesen Termin aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, innerhalb dieser 2 Wochen nicht zustande, befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug. In diesem Falle kann HAUS-TROCKEN.COM den Vertrag kündigen und Schadenersatz verlangen. Es gilt als Schadenersatz ein Pauschalbetrag in Höhe von 25 % des Nettoauftragwertes vereinbart. Dabei ist dem Auftraggeber bekannt, dass der Vertragsgegenstand nach den jeweiligen Anforderungen des Auftraggebers hergestellt wird. Gleiches gilt, wenn ein Termin bereits vereinbart ist und der Auftraggeber den Beginn der Installationsarbeiten nicht termingerecht zulassen sollte sowie bei einvernehmlicher Aufhebung des Vertrages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Auftraggeber steht es frei, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
7. Nachmessungen
Die Schlussmessung, welche nach Ablauf von drei Jahren ab der Durchführung der Basismessung durchzuführen ist, ist vom Auftraggeber bei HAUS-TROCKEN.COM binnen 4 Wochen nach Ablauf der 3 Jahre jeweils schriftlich, per Telefax oder Email zu bestellen. HAUS-TROCKEN.COM wird den Auftrag
disponieren und innerhalb von längstens drei Monaten mit dem Auftraggeber abstimmen und ausführen.
Wird die Schlussmessung nicht binnen 4 Wochen nach Ablauf der 3-Jahresfrist beauftragt, gilt dies als stillschweigende Abnahme der von HAUS-TROCKEN.COM geschuldeten Leistung.
Sind zusätzliche Kontrollmessungen vereinbart, so gilt die gleiche Vorgehensweise.
8. Gewährleistung
8.1 Soweit die von HAUS-TROCKEN.COM erbrachte Leistung mangelhaft ist und vom Auftraggeber hiernach zu Recht beanstandet wird, wird HAUS-TROCKEN.COM nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues HAUS-TROCKEN-Impulsgebersystem installieren. Kann die Nachbesserung wegen eines Defektes des Gerätes von HAUS-TROCKEN.COM nicht vor Ort vorgenommen werden, gilt als angemessene Frist für die Mangelbeseitigung die Zeit,
die HAUS-TROCKEN.COM benötigt, um das Gerät entweder reparieren oder ein nach den jeweiligen Anforderungen des Auftraggebers erforderliches Ersatzgerät bereitzustellen.
8.2 Ergänzend gelten die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen, die als gesonderte Urkunde wesentlicher Bestandteil des Vertrages sind.
9. Haftung
HAUS-TROCKEN.COM haftet nicht für Sachschäden, die auf Grund von leicht fahrlässigen Handlungen - auch von Gehilfen - entstanden sind, für Mangelfolgeschäden, soweit diese Sachschäden unter EUR 500,00 betragen, und solche Schäden, die am Objekt des Kunden durch unsachgemäßen Umgang mit dem HAUS-TROCKEN-Impulsgebersystem entstanden sind.
10. Änderungen
Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser Bestimmung selbst bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksamen bzw. die unwirksam werdenden Bestimmungen sind in diesem Falle durch solche wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den Interessen der Parteien an der Durchführung des Vertrages wirtschaftlich am nächsten kommen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht im Sprengel des Unternehmenssitzes von HAUS-TROCKEN.COM KG bzw. der Sitz des vertragsschließenden Partnerunternehmens.


